Die CDU-Abgeordneten Martin Bäumer (Umweltpolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion) André Bock und Heiner Schönecke haben sich aus aktuellem Anlass mit einer „kleinen Anfrage“ an die Landesregierung gewendet. Heiner Schönecke: „Seit 2010 beschäftige ich mich mit der Situation in der Nordheide. Bereits damals waren einige Gebiete um die Estequelle trockengefallen. Es kann nicht sein, dass Hamburg weiterhin auf hohe Entnahmemengen besteht und jetzt auch noch gegen die Entnahmeerlaubnis klagt und die Menschen im Landkreis Harburg müssen mit den Folgen leben.“
Die Hamburger Wasserwerke GmbH fördert (Hamburg Wasser) seit den 70er-Jahren Trinkwasser im Gebiet des Landkreises Harburg. Das 1974 unterzeichnete Verwaltungsabkommen galt bis zum 31.12.1999. Seitdem lief ein Verfahren zur Erteilung einer neuen Genehmigung. Der Landkreis Harburg hat 2019 für die nächsten 30 Jahre eine „gehobene Erlaubnis“ bis zu 18,4 Millionen Kubikmeter erteilt – allerdings nur in einzelnen Jahren. Im Durchschnitt darf die jährliche Fördermenge 16,1 Millionen Kubikmeter nicht überschreiten. Zurzeit laufen mehrere Klagen, zum einen von Hamburg Wasser, zum anderen von der IGN (Interessengemeinschaft Nordheide), der Klosterkammer und drei Privatpersonen. Die Klagen beziehen sich auf die Höhe der genehmigten Fördermengen. Hamburg Wasser kritisiert das als zu restriktiv. Zudem sei eine „gehobene Erlaubnis“ keine „Bewilligung“ und könnte jederzeit nachträglich geändert oder sogar ganz widerrufen werden. Hamburg Wasser möchte eine Bewilligung erreichen die schwieriger zu widerrufen ist. Der Klosterkammer, der IGN und den drei Privatpersonen sind die Fördermengen zu hoch. Angesichts des Klimawandels, der großen Trockenheit der letzten Jahre fürchten sie um die großen Waldbestände der Region.
André Bock: „Der immer deutlicher erkennbare Klimawandel und die Trockenjahre 2018 bis 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die Grundwasserentnahme im Landkreis Harburg deutlich sensibilisiert. Viele Trockenschäden in der Land- und Forstwirtschaft werden in der Nordheide mit der Entnahme von vielen Millionen Kubikmetern Grundwasser durch die Hamburger Wasserwerke in Verbindung gebracht.“ Die Wasserentnahme durch Hamburg Wasser in der Nordheide ist seit vielen Jahren auch Thema im Niedersächsischen Landtag. In seiner Sitzung am 13. Dezember 2013 hat der Landtag auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion eine Entschließung unter Überschrift „Wasserförderung in der Nordheide: Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung im Einklang mit Mensch und Umwelt“ (Drucksache 17/1002) angenommen.
Martin Bäumer Umweltpolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion): „Darin wurde gefordert, die maximale Entnahme pro Jahr zu beschränken, nach Ablauf von zehn Jahren in einem neutralen Gutachten zu klären, ob ein verringerter Wasserbedarf eine Verminderung der Förderung zulässt, die laufenden Beweissicherungsmaßnahmen um ein engmaschiges Monitoring zu ergänzen, dass die Hansestadt Hamburg bzw. Hamburg Wasser jährlich einen angemessenen Beitrag in einen Heidewasser-Fonds einstellen und die Hansestadt Hamburg bzw. Hamburg Wasser sich verpflichten, Schäden aufgrund der Grundwasserentnahme vollumfänglich auszugleichen.“
Folgende Fragen haben die Abgeordneten der Landesregierung gestellt:
- Wie hat die Niedersächsische Landesregierung den Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2013 umgesetzt?
- Wie schätzt die Landesregierung das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ein?
- Steht dem Landkreis Harburg als kommunale Gebietskörperschaft das Recht zu, die Bewilligung in Anbetracht des Klimawandels zu reduzieren?
- Ist die Landesregierung der Meinung, dass die vom Landkreis Harburg ausgesprochene „gehobene Bewilligung“ rechtmäßig ist oder hätte der Landkreis eine „wasserrechtliche Bewilligung“ aussprechen müssen?
- Geht die Landesregierung davon aus, dass die Hamburger Wasserwerke alles tun, um verantwortlich mit dem im Landkreis Harburg geförderten Grundwasser umgehen?