Gute Nachrichten gab es in den vergangenen Wochen für die Metropolregion Hamburg. Der Bund will den Bau von Radschnellwegen in ganz Deutschland fördern und damit auch Berufspendler in Ballungsräumen zum Umsteigen ermuntern. Bereits für dieses Jahr will der Bund 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ab 2022 sollen diese Mittel absinken und bis 2030 auslaufen. Es sei also richtig, dass Hamburg bei dem Bau dieser „Fahrrad-Autobahnen“ Tempo aufnehmen will, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke. In Dänemark und Holland habe sich dieses System seit langem bewährt. „Potenzialanalyse für Radschnellwege“ ist der Titel einer von der Metropolregion Hamburg in Auftrag gegebenen Studie. Darin wurden insgesamt 33 von Landkreisen und Kommunen vorgeschlagene Korridore rund um Hamburg untersucht. Auch im Landkreis Harburg wurden Strecken untersucht: Entlang der Bundesstraße von Harburg Richtung Nenndorf über Buchholz weiter an der Bahn über Sprötze bis nach Tostedt, sowie ein Korridor entlang der Bahn von Lüneburg über Winsen und Stelle südwestlich des Rangierbahnhofs Maschen in Richtung Hamburg. Außerdem beinhaltet die Analyse einen Korridor von Hanstedt entlang des Straßennetzes bis nach Bispingen und einen Korridor von Hamburg-Harburg über Neu Wulmstorf und Buxtehude nach Stade. Heiner Schönecke: „Ich fürchte nur, dass diese zukunftsweisende Idee eben auch nur eine solche bleibt, eine Idee für die Zukunft. Aus diesem Grund habe ich auch ein paar Fragen an die Landesregierung gestellt.“ Welche Behörden in Hamburg und Niedersachsen werden die Radschnellwege planen und bauen? Gibt es bereits konkrete Vorgaben für die betroffenen Gemeinden und Landkreise (Landesplanung / Regionalplanung / Flächennutzungsplanung) für solche Maßnahmen? Zu welchen Zeitpunkten werden Gemeinden, Städte und Landkreise eingebunden, damit ihre Planungen angepasst werden können? Müssen für Radschnellwege auch Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden? Müssen für Radschnellwege Ausgleichsmaßnahmen erfolgen? Mit welchen Flächenverbräuchen wird für den Bau und ggf. für Ausgleichmaßnahmen gerechnet? Bitte nach Trassen aufschlüsseln. Da die Zuschussgewährung bis 2030 befristet ist, muss die Fertigstellung bis dahin gewährleistet sein. Geht die Landesregierung davon aus, dass eine Realisierung bis zu diesem Zeitpunkt in jedem Einzelfall realisierbar ist? Bitte nach Trassen aufschlüsseln. „Die schnelle Umsetzung von länderübergreifenden Radschnellwegen kann ich mir nur schwer vorstellen, wenn ich die Probleme beim Bau der A26 zugrunde lege. Auch in der Frage des Baustellenkoordinators für den Hamburger Süden ist eine Zusammenarbeit nicht erkennbar. Niedersachsen hat sich der Hamburger Initiative noch nicht angeschlossen. Ich würde es mir sehr wünschen, wenn die Behörden in Niedersachsen und Hamburg tatsächlich mal zielorientiert zusammen arbeiten“, erklkärt Heiner Schönecke abschließend.