In einem offenen Brief an die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke das Ende der Zusammenarbeit zwischen dem Amtsgericht Tostedt und dem Todtglüsinger SV: “Sehr geehrte Frau Ministerin, seit dem 17. Februar 2016 gilt das neue Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Niedersachsen – Niedersächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz – NJAVollzG.” Das Amtsgericht Tostedt hatte, so Schönecke, über viele Jahre eine gut funktionierende Kooperation mit dem Todtglüsinger SV: “Die Kooperation des Todtglüsinger SV mit dem Amtsgericht Tostedt im Hinblick auf die Resozialisierung jugendliche Straftäter im Freizeit und Kurzarrest hatte sich bereits bis nach Hannover herumgesprochen. Gemeinsam mit dem Justizministerium, damals unter der Leitung Ihres Vorgängers Bernd Busemann, wurde ein Konzept entwickelt, dass sich sehr bewährte. In rund 200 Fällen konnte es positiv umgesetzt werden. Viele Jugendlichen gefiel diese Art der Ansprache so gut, dass sie anschließend in den TSV eingetreten sind. Mit dieser Arbeit ist seit Verabschiedung des neuen Gesetzes leider Schluss und führte bei allen Beteiligten zu großer Frustration. Die kurzen Wege und schnellen Absprachen waren für alle Beteiligten von Vorteil. Eine Verbesserung durch den zentral vollzogenen Arrest vermag keiner der Verantwortlichen zu erkennen. Ein Nachteil ist es für die Jugendlichen, die nicht mehr die Möglichkeit haben, ihren Arrest in der Nähe ihrer Heimat zu verbüßen und somit auch keine Alternative zu ihrer vorherigen Freizeitgestaltung aufgezeigt bekommen. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bitte Sie das neue Gesetz auf eine mögliche Änderung im Bereich der Verbüßung von Freizeit- und Kurzarresten zu überprüfen, auch im Hinblick auf die vom OLG Celle angemerkten Bedenken. Für einen gemeinsamen Besuch des Todtglüsinger SVs in Verbindung mit dem Amtsgericht Tostedt stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Die Eindrücke, die Sie vor Ort erhalten, werden hoffentlich dazu beitragen, dass Sie das Gesetz im Hinblick auf den Freizeit- und Kurzarrest zeitnah überprüfen und ändern.”