Heiner Schönecke, MdL (CDU). „Den verfassungswidrigen Angriff des Umweltbundesamtes (UBA) auf Millionen Pendler kann ich nur zurückweisen. Die Forderung des UBA-Präsidenten, Dirk Messner, gezielt in den Koalitionsverhandlungen hinein, die Pendlerpauschale abzuschaffen, hätte durch Ministerin Schulze gestoppt werden müssen. Das ist ein gezielter Angriff auf den Geldbeutel von Millionen Pendler.“ (Foto vlnr.: Dr.Bernd Althusmann, Heiner Schönecke)

Heiner Schönecke: „Diese Menschen pendeln nicht, weil sie gerne morgens um 5.30 Uhr aufstehen und sich durch den Berufsverkehr quälten, sie pendeln, weil sie ihre Familien ernähren wollen. Sie halten unser Land am Laufen. Und dafür haben sie Unterstützung und Zuspruch verdient. Auf keinen Fall haben sie es verdient, dass man sie zu Klimasündern stempelt und sie finanziell für ihre Belastung noch bestraft.” Dies ist keine Subvention und kein Steuergeschenk, sondern es ist das vom Bundesverfassungsgericht verbriefte und grundgesetzlich abgesicherte Recht, diesen unvermeidbaren Aufwand zur Erzielung von Erwerbseinkommen steuerlich geltend zu machen.

Mit Blick auf die extrem gestiegenen Treibstoffpreise erhofft sich die CDU-Landtagsfraktion ein klares Signal, für die von Minister Bernd Althusmann vorgeschlagene Erhöhung der Entfernungspauschale, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Flächenland Niedersachsen nicht die Verlierer der Energiepreisentwicklung werden.

In Niedersachsen pendeln täglich mehr als 3,4 Millionen Menschen zur Arbeit. Das sind die Krankenschwester, die zum Schichtdienst auf der Intensivstation fährt, der Arbeiter, der zur Arbeit bei VW in Wolfsburg muss, der Altenpfleger der morgens erst seine Kinder in die Schule bringt. Heiner Schönecke: „Diese Menschen pendeln nicht, weil sie gerne morgens um 5.30 Uhr aufstehen und sich durch den Berufsverkehr quälten, sie pendeln, weil sie ihre Familien ernähren wollen. Sie halten unser Land am Laufen. Und dafür haben sie Unterstützung und Zuspruch verdient. Auf keinen Fall haben sie es verdient, dass man sie zu Klimasündern stempelt und sie finanziell für ihre Belastung noch bestraft.” Dies ist keine Subvention und kein Steuergeschenk, sondern es ist das vom Bundesverfassungsgericht verbriefte und grundgesetzlich abgesicherte Recht, diesen unvermeidbaren Aufwand zur Erzielung von Erwerbseinkommen steuerlich geltend zu machen.

Heiner Schönecke abschließend: „Mit Blick auf die stark steigenden Treibstoffpreise ist es geboten, die Entfernungspauschale zu erhöhen, um diesem Rechtsanspruch bei deutlich und dauerhaft steigendem Kosten gerecht zu werden. Damit wird auch keine klimaschädliche Mobilität gefördert. Seit 2001 wird die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel und auch unabhängig davon gewährt, ob überhaupt Aufwendungen entstehen. Es wird eben nicht das Auto mit Verbrennungsmotor bevorzugt oder der Alleinfahrer. Das Gegenteil ist der Fall.