AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ORT leev Media GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“)
gelten für alle an die ORT leev Media GmbH, Friedrich-Vorwerk-Straße 13-15, 21255 Tostedt, (nachfolgend: „wir bzw. „uns“) gerichteten – auch künftigen – Aufträge für Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 dieser Bedingungen (nachfolgend: „Werbeaufträge“). Die Bedingungen beziehen sich nur auf Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit beauftragen (nachfolgend: „Kunden“). Maßgebend ist diezum Zeitpunkt des Werbeauftrags aktuelle Fassung der Bedingungen.
2. Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nicht, insbesondere auch dann nicht, wenn wir der Geltung solcher Bedingungen nicht widersprechen.
3. Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir können Werbeaufträge von Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen ab dem Auftragsdatum annehmen, soweit in dem Werbeauftrag nichts Abweichendes angegeben ist.
4. Verträge zwischen uns und den Kunden kommen erst dadurch zustande, dass wir einen Werbeauftrag ausdrücklich annehmen oder einen Werbeauftrag erfüllen.
5. Wir können nach billigem Ermessen über die Annahme und Ablehnung von Werbeaufträgen
– auch hinsichtlich einzelner Aufträge im Rahmen erteilter Abschlussaufträge (vgl. § 2 Abs. 3) – entscheiden.
§ 2 Unsere Leistungen; Einzel- und Abschlussaufträge
1. Unsere Leistungen umfassen die Schaltung von Bannerwerbung in öffentlich zugänglichen Displays sowie in Online-Medien (nachfolgend zusammen „Inserate“) und, soweit gesondert vereinbart, die kostenpflichtige Erstellung von Vorlagen für Inserate,
2. Soweit nicht abweichend vereinbart, bezieht sich ein Werbeauftrag für ein Inserat auf die einmalige Schaltung des Inserats in dem im Auftrag genannten Medium für die Dauer einer (1) Woche (nachfolgend: „Einzelauftrag“). Technische Einzelheiten und die maximale Dateigröße für Banner ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.Hinsichtlich geschalteter Bannerwerbung können wir nach dem Stand der Technik nicht dafür einstehen, dass die Internetseiten, über welche die Bannerwerbung abrufbar ist, durchgängig über das Internet erreichbar ist; wir schulden insoweit lediglich das sachgerechte Bemühen der Anbindung der genutzten Server an das Internet. Einzelaufträge über Inserate begründen keinen Anspruch auf Veröffentlichung in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen innerhalb unserer Medien, es sei denn, dies ist in einem Einzelauftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Der Kunde kann, beginnend mit Auftragserteilung, für die Dauer von 6 Monaten (Laufzeit) ein bestimmtes Inseratsvolumen (nach Maßgabe der aktuellen Preisliste) beauftragen (nachfolgend „Abschlussauftrag“). Aufgrund eines Jahresauftrags kann der Kunde Rabatte auf den Inseratspreis verlangen. Die Höhe der Rabatte richtet sich nach der vereinbarten Rabattstaffel (Mengenstaffel nach Maßgabe der aktuellen Preisliste) und dem Umfang der während der Laufzeit tatsächlich geschalteten Inserate. Der Kunde schuldet für die während der Laufzeit beauftragten Inserate lediglich den rabattierten Preis. Sollte der Kunde jedoch während der Laufzeit weniger Inserate als im Abschlussauftrag vereinbart beauftragen, so hat er nach Ablauf der Laufzeit eingeräumte Rabatte anteilig zu erstatten; wir werden hierüber eine Rechnung stellen. Ein Abschlussauftrag begründet für den Kunden keine Verpflichtung zur und keinen Anspruch auf die Schaltung von Inseraten. Inserate werden auch im Fall eines Jahresauftrags erst auf der Grundlage von Einzelaufträgen geschaltet.
4. Auf Wunsch des Kunden erstellen wir gegen gesonderte Vergütung Vorlagen für Inserate nach den Vorgaben des Kunden. Von uns erstellte Vorlagen übersenden wir dem Kunden zur Freigabe. Wünscht der Kunde geänderte Ausführungen solcher Vorlagen, werden wir diese aufgrund einer zu treffenden Zusatzvereinbarung gegen Vergütung erstellen; Satz 2 gilt in diesem Fall entsprechend. Die Vergütung für vertragsgemäß hergestellte Vorlagen oder geänderte Ausführungen ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde keine Veröffentlichung eines Inserats
nach der Vorlage wünscht.
5. Nach Schaltung des Inserats sind wir nicht zur Aufbewahrung oder Speicherung von Vorlagen oder sonstigen vom Kunden für die Schaltung von Inseraten übermittelten oder von uns erstellten Daten verpflichtet. Bei uns vorhandene Vorlagen oder Daten werden nur auf Wunsch
des Kunden und auf dessen Kosten und Gefahr zurückgesandt.
6. Unsere Leistung umfasst nicht die Prüfung, ob beauftragte Inserate ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach rechtmäßig und inhaltlich und sprachlich korrekt sind.
7. Wir sind jederzeit nach eigenem Ermessen berechtigt, Werbeaufträge auch von mit dem
Kunden konkurrierenden Unternehmen anzunehmen und auszuführen.
§ 3 Leistungszeit; Verzug
1. In unserer Auftragsbestätigung angegebene oder sonst vereinbarte Leistungszeiten sind, soweit nicht abweichend vereinbart, Circa-Zeiten. Die Veröffentlichung von Inseraten erfolgt wie vereinbart, ansonsten in der nach Überlassung der Vorlage nächst erreichbaren Ausgabe.
2. Wir können unsere Leistungen nur rechtzeitig erbringen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
3. Sind wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände unverschuldet an einer fristgerechten Leistung gehindert, so verlängern sich Leistungsfristen um den Zeitraum, in dem die Störung andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist nach Beendigung der Störung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Umstände in dem genannten Sinn bei einem von uns eingeschalteten Subunternehmer oder sonstigen Dienstleister eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, können wir uns durch Erklärung von unserer Leistungspflicht lösen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die in der bei Auftragserteilung aktuellen Preisliste angegebenen Preise zuzüglich
gesetzlich gültiger Umsatzsteuer.
2. Die Vergütung ist ohne Abzug unverzüglich nach Zugang unserer Rechnung, jedoch – soweit nicht Vorauszahlung vereinbart ist oder verlangt werden kann – nicht vor Erbringung unserer Leistung zur Zahlung fällig. Bei vereinbarter Vorauszahlung gewähren wir 2 % Skonto.
3. Wenn uns konkrete Umstände bekannt sind, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, so können wir unsere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen und noch ausstehende Zahlungsforderungen sofort fällig stellen. Gleiches gilt, wenn der Kunde in
Zahlungsverzug gerät; unsere weitergehenden, nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
4. Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden; rechtzeitige Lieferung von Vorlagen und Daten
1. Der Kunde wird auf eigene Kosten sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen.
2. Wenn nicht ausdrücklich die kostenpflichtige Erstellung von Vorlagen durch uns vereinbart ist, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, uns auf eigene Kosten rechtzeitig vor dem Schaltungstermin der gewünschten Ausgabe geeignete Vorlagen und gegebenenfalls sonstige Daten zu liefern; Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und ggf. getroffenen Vereinbarungen.
3. Wir teilen dem Kunden im normalen Geschäftsgang erkennbare technische Mängel uns überlassener Vorlagen mit. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Vorlage ohne den mitgeteilten Mangel zu überlassen. Für dadurch eintretende Verzögerungen haften wir nicht, ebenso wenig
für Mängel eines Inserats, die auf nicht nach Satz 1 erkennbare Mängel der Vorlage zurückgehen.
§ 6 Verantwortlichkeit für Inhalte; Freistellung; Ablehnung der Veröffentlichung
1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des Inhalts und der Gestaltung von Inseraten, verantwortlich, insbesondere dafür, dass mit der vertragsgemäßen Veröffentlichung bzw. Verteilung nicht marken-, urheber-, wettbewerbs- oder persönlichkeitsrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen verletzt werden. Der Kunde sichert zu, über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte, insbesondere Marken-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte zu verfügen, und räumt uns insoweit in dem für die Leistungserbringung nötigen Umfang nichtausschließliche Nutzungsrechte ein, einschließlich des Rechts der Unterlizenzierung und Weiterübertragung an von uns zur Leistungserbringung gegebenenfalls eingeschaltete Dienstleister.
2. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen uns wegen Verstoßes von gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen im Sinne von Abs. 1 durch die vertragsgemäße Veröffentlichung geltend gemacht werden, ferner von sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden angemessenen Rechtsverteidigungskosten.
3. Wir sind berechtigt, von der Veröffentlichung abzusehen, wenn begründete Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen im Sinne der Absätze 1 und 2 vorliegen oder uns die Veröffentlichung oder Verteilung aus sonstigen gewichtigen Gründen nicht zumutbar ist. Wir teilen dies dem Kunden unverzüglich mit. Der Kunde ist berechtigt, auf eigene Kosten ein den Bedenken ausreichend Rechnung tragendes geändertes Inserat zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde dies trotz angemessener Fristsetzung durch uns oder ist dies nicht möglich, behalten wir unseren Vergütungsanspruch in voller Höhe, es sein denn, wir haben den Verstoß zu vertreten.
4. Für Vereine und nichtgewerbliche Institutionen gilt §6, 1. bis 3. sinngemäß. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der Übermittlung von Nachrichten mit einem automatisierten Verfahren (beispielsweise mittels RSS Feed) der Verein, beziehungsweise die nichtgewerbliche Institution über die Rechte zur Weiterleitung und Veröffentlichung durch Dritte an den Fotos, Grafiken und Texten verfügen muss.
§ 7 Gewährleistung
1. Wir haften für Mängel der von uns geschuldeten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Unwesentliche, für die Werbewirkung unbedeutende Abweichungen des veröffentlichten Inserats von der vom Kunden überlassenen oder von der von uns erstellten, vom Kunden freigegebenen Vorlage, z. B. geringfügige Abweichungen in Farbe oder Schriftbild o. ä., stellen keinen Sachmangel dar. Bannerwerbung wird in einem dem Stand der Technik entsprechenden Qualitätsstandard unter Berücksichtigung der gelieferten Daten geschaltet; sollten trotz Einhaltung dieses Standards Defizite auftreten, so stellen diese ebenfalls keinen Sachmangel dar.
3. Im Fall ungenügender, einen Sachmangel darstellender Wiedergabequalität werden wir eine Ersatzwerbung schalten, die diesen Sachmangel nicht aufweist. Ist geschaltete Bannerwerbung aus von uns zu verantwortenden Umständen nicht durchgängig erreichbar, so werden wir die
Ver��ffentlichungszeit entsprechend verlängern.
4. Schlägt eine Nacherfüllung im Sinne von Abs. 3 fehl, so kann der Kunde die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
5. Wir haften nicht für Rechtsmängel, die dadurch begründet sind, dass wir vom Kunden gelieferte Vorlagen nutzen oder Vorlagen nach seinen Vorgaben erstellen. Im Übrigen gelten für Rechtsmängel die Absätze 3 und 4 entsprechend.
6. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass wir in Mediadaten oder sonstigen Mitteilungen angegebene Reichweiten tatsächlich erreichen. Sollten jedoch die Reichweiten um mehr als 20 % unter den angekündigten Zahlen liegen, so werden wir dies dem Kunden, soweit möglich, vor Veröffentlichung bzw. Verteilung der Werbemittel mitteilen; in diesem Fall kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, so kann der Kunde anteilige Herabsetzung der Vergütung verlangen; Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
7. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur nach Maßgabe der Beschränkungen in § 8 verlangen.
8. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, wir haben Mängel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wir haften aufgrund einer Garantie oder mangelbedingt wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Unsere Haftung
1. Wir haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in den nachfolgenden Absätzen nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in den nachfolgenden Absätzen ausgeschlossen.
3. Unsere Haftung wegen Personenschäden oder übernommener Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von uns für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen.
5. Wir haften nicht für Datenverluste, wenn und soweit die Datenverluste durch zumutbare Datensicherungsvorkehrungen des Kunden hätten vermieden werden können.
6. Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach § 7 Abs. 7 oder § 8 Abs. 2 verjähren nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 9 Kündigung von Werbeaufträgen
1. Der Kunde kann Werbeaufträge nach Maßgabe anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen kündigen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Versendung per Telefax die Schriftform wahrt, nicht jedoch die Versendung per E-Mail.
2. Im Fall der Kündigung nach § 649 BGB hat der Kunde nach Maßgabe der dort geregelten Voraussetzungen die Vergütung zu bezahlen. Abweichend hiervon schuldet der Kunde keine Vergütung, wenn er einen Auftrag zwei (2) Arbeitstage (also Werktage ohne Samstage) vor dem
vereinbarten Erscheinen kündigt und die Kündigung bis spätestens 14:00 Uhr desbetreffenden Tages bei uns eingeht.
§ 10 Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
1. Wir dürfen ohne vorherige Zustimmung des Kunden Erfüllungsgehilfen einschalten oder austauschen.
2. Wir haften für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden im Rahmen der in diesen Lieferbedingungen geregelten Haftungsausschlüsse und –begrenzungen.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für alle unsere Leistungen ist unser Geschäftssitz.
2. Die für unseren Sitz örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind berechtigt, auch vor anderen nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten zu klagen.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
ORT leev Media GmbH
Stand: Januar 2013